Jaaaaa! Die Baugenehmigung ist da!!!!!

Heute ist sie gekommen…die Baugenehmigung!

Na ja, eigentlich ist es keine Baugenehmigung, denn wir wenden das Kenntnisnahmeverfahren an. Bei diesem Verfahren benötigen wir keine Baugenehmigung im klassischen Sinne. Es ist eine “Bestätigung der Gemeinde gemäß § 53 Absatz 3 satz 1 Nr. 1 LBO“.  Damit wird bestätigt, dass

  1. die für das Bauvorhaben erforderlichen Bauvorlagen seit 26.97.2010 vollständig sind
  2. die Erschließung des Bauvorhabens gesichert ist
  3. auf dem Grundstück keine das Bauvorhaben hindernde Baulast besteht

Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf  frühestens ein Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen begonnen werden. Somit können wir  schon am 26. August anfangen zu bauen! Ist das nicht toll!

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