Heute ist sie gekommen…die Baugenehmigung! Na ja, eigentlich ist es keine Baugenehmigung, denn wir wenden das Kenntnisnahmeverfahren an. Bei diesem Verfahren benötigen wir keine Baugenehmigung im klassischen Sinne. Es ist eine “Bestätigung der Gemeinde gemäß § 53 Absatz 3 satz 1 Nr. 1 LBO“. Damit wird bestätigt, dass die für das Bauvorhaben erforderlichen Bauvorlagen seit [...]
29. Juli 2010

